Die Betreiberverantwortung geht weit über die reine Instandhaltung hinaus – sie umfasst die rechtliche Verpflichtung, den sicheren Betrieb von Gebäuden und technischen Anlagen zu gewährleisten. Doch was bedeutet das konkret für Eigentümer und Verwalter?
Von gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen über Verkehrssicherungspflichten bis hin zur lückenlosen Dokumentation: Die Verantwortung bleibt, auch wenn operative Aufgaben an Mitarbeitende oder Dienstleister delegiert werden. Wer die Betreiberpflichten nicht ernst nimmt, riskiert nicht nur rechtliche Konsequenzen, sondern auch die Sicherheit der Nutzer.
Wie stellen Sie sicher, dass Ihre Betreiberverantwortung rechtskonform erfüllt wird?
– Der Begriff Betreiberverantwortung unterliegt keiner klaren gesetzlichen Definition. Laut der VDI 3810 „Betreiben von gebäudetechnischen Anlagen“, ist die Betreiberverantwortung die Rechtspflicht zum sicheren Betrieb einer Anlage, einer Gebäudeeinheit, einer sonstigen Gefahrenquelle oder eines Bereichs mit Nutzungsmöglichkeiten für die Öffentlichkeit.
– Es gilt, gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen, Instandhaltungen, die Verkehrssicherung oder die Dokumentationspflicht einzuhalten.
– Bei der Delegation von Aufgaben gilt der Grundsatz, dass zwar zahlreiche operative Pflichten an Mitarbeiter oder externe Dienstleister übertragen werden können, jedoch bestimmte übergeordnete Verantwortlichkeiten weiterhin beim Betreiber liegen.
– Die Exkulpation bietet eine Entlastungsmöglichkeit vom Vorwurf einer schuldhaften Pflichtverletzung. Eine zentrale Rolle spielt hierbei eine aussagekräftige und vollständige Dokumentation.
„Die Verantwortung von Betreibern endet nicht mit der Delegation von Aufgaben. Die Verantwortung für Organisation, Auswahl und Überwachung externer Dienstleister liegt weiterhin beim Betreiber. Konsequente Kontrollen und klare Prozesse reduzieren Haftungsrisiken und gewährleisten einen sicheren Betrieb der Immobilie.“
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